Pfarrgemeinderat
Im Anschluss an das Zweite Vatikanische Konzil und die Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland werden in der Erzdiözese Freiburg Pfarrgemeinderäte gewählt. In jeder Pfarrgemeinde ist ein Pfarrgemeinderat zu bilden.
Zusammen mit dem Pfarrer als dem vom Erzbischof bestellten verantwortlichen Seelsorger gestalten die Pfarrgemeinderäte das Leben ihrer Pfarrgemeinden.
Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer und die Mitarbeiter im pastoralen Dienst bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Er trägt Mitverantwortung für die Feier der Liturgie und fördert deren Vielfalt. Außerdem ist es seine Aufgabe die ökumenische Zusammenarbeit zu vertiefen und den interreligiösen Dialog zu pflegen.
Der Pfarrgemeinderat koordiniert als Vertretung der Katholiken der Gemeinde die Aktivitäten der kirchlichen Gruppen, Verbände und geistlichen Gemeinschaften unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit und vertritt die Anliegen der Katholiken der Gemeinde in Gesellschaft und Öffentlichkeit.
Außerdem ist der Pfarrgemeinderat als Organ der örtlichen kirchlichen Vermögensverwaltung u.a. zuständig für die Beschlussfassung über die Wahl des Stiftungsrates; die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates, die Aufstellung von pastoralen Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde, die Beschlussfassung über den Haushaltsplan der Kirchengemeinde sowie die Feststellung der Jahresrechnung.
Die letzten Pfarrgemeinderatswahlen fanden am 14.03.2010 statt. Der Pfarrgemeinderat Unterbalbach setzt sich seit dieser Zeit wie folgt zusammen:
Fridolin Hügel (Vorsitzender)
Wilhelm Barthel
Berthold Diez
Elvira Dörr
Luitgard Freitag
Melanie Hofmann
Manuela Schwenkert
Maria Steiner
Sandra Volk
Annette Oßwald
Kontakt:
Fridolin Hügel
Bildweg 19
Unterbalbach
Tel. 09343-4843
>> [DOWNLOAD] Ergebnis der Wahlen 2010 (.pdf)





